Ihr Nachlass sollte sorgfältig vorbereitet werden, damit Sie Ihre Vermögenswerte sicher an die nächste Generation weitergeben können.
Ihr Nachlass sollte sorgfältig vorbereitet werden, damit Sie Ihre Vermögenswerte sicher an die nächste Generation weitergeben können. Von einfachen Erbschaftsregeln über Steuerbefreiungen bis hin zu den Besonderheiten bei internationalen Erbfällen bietet unser aktueller Ratgeber zum Thema Erben einen Überblick, was zu beachten ist. Wir haben eine Liste der neun am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt.
Wenn es kein Testament oder Erbvertrag gibt, gehen die Grundstücke auf die gesetzlichen Erben über.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind gesetzliche Erben. Darüber hinaus werden Familien aufgrund ihrer Verbindung zum Verstorbenen in verschiedene Ordnungen eingeteilt.
Die Verwandten erster Ordnung des Erblassers sind seine Kinder. Seine Eltern und Geschwister sind Verwandte zweiter Ordnung. Großeltern, Onkel und Tanten, Urgroßeltern, Großonkel und Großtanten und so weiter gehören zu den anderen Ordnungen.
Der Erblasser bestimmt durch eine letztwillige Verfügung, dass von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll. Die Entscheidung kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen werden.
Nur ein notariell beurkundeter Erbvertrag ist rechtsverbindlich. Ein Testament muss nur ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden.
Bei einem gemeinschaftlichen Testament genügt es, wenn einer der Partner das Testament handschriftlich verfasst. Beide Partner müssen es jedoch einzeln unterschreiben. Stirbt einer der Partner, ist auch der verbleibende Partner an die Klauseln des Testaments gebunden, die für beide gelten. Gleiches gilt für einen Erbvertrag: Die dort vereinbarten letztwilligen Verfügungen können nur in begrenztem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.
Bei der Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden die Erben nach dem Grad ihrer Zugehörigkeit zum Erblasser in verschiedene Steuergruppen eingeteilt. Die persönlichen Freibeträge werden durch diese Faktoren bestimmt.
Eine vorweggenommene Erbfolge beschreibt eine Schenkung an einen voraussichtlichen Erben.
Eine Schenkung oder geplante Erbfolge kann zukünftigen Erben helfen, Steuern zu sparen, Nachlassstreitigkeiten zu vermeiden, den Schenker im Ruhestand zu versorgen oder das Familienvermögen zu erhalten.
Ja, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz erlaubt es einem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, das Familienheim steuerfrei zu vererben. Für Kinder und Enkelkinder kann eine teilweise Steuerbefreiung in Betracht kommen.
Im Rahmen der Nachlassplanung sollten die Schenkung und der konkrete Erbfall geregelt werden. Dazu wird im Schenkungsvertrag manchmal eine sogenannte Rückzahlungsregelung aufgenommen. Diese legt fest, ob und in welchem Umfang eine Schenkung das anfallende Erbe mindert.
Es ist auch möglich zu vereinbaren, dass der Wert der Schenkung im Erbfall auf den gesetzlichen Pflichtteil angerechnet wird. Es ist auch möglich, einen Erbverzicht oder einen Pflichtteil zu vereinbaren. Schließlich ist das Rückforderungsrecht ein wesentlicher Bestandteil der Schenkungsregelung. Stirbt der Beschenkte vor dem Schenker oder wird er z. B. insolvent, kann der Schenker übertragene Gegenstände zurückfordern.