Erbschaft

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Vererben von Immobilien, Besteuerung bis Wertgutachten

 

Ihr Nachlass sollte sorgfältig vorbereitet werden, damit Sie Ihre Vermögenswerte sicher an die nächste Generation weitergeben können. Von einfachen Erbschaftsregeln über Steuerbefreiungen bis hin zu den Besonderheiten bei internationalen Erbfällen bietet unser aktueller Ratgeber zum Thema Erben einen Überblick, was zu beachten ist. Wir haben eine Liste der neun am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt.

 

Erbfolge im Gesetz

Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?

Wenn es kein Testament oder Erbvertrag gibt, gehen die Grundstücke auf die gesetzlichen Erben über.

Was genau sind gesetzliche Erben?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind gesetzliche Erben. Darüber hinaus werden Familien aufgrund ihrer Verbindung zum Verstorbenen in verschiedene Ordnungen eingeteilt.

Wer gehört zu welcher Ordnung?

Die Verwandten erster Ordnung des Erblassers sind seine Kinder. Seine Eltern und Geschwister sind Verwandte zweiter Ordnung. Großeltern, Onkel und Tanten, Urgroßeltern, Großonkel und Großtanten und so weiter gehören zu den anderen Ordnungen.

Die Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge:

  1. alle Personen, die vom Verstorbenen abstammen
  2. Eltern des Verstorbenen und alle Personen, die von den Eltern abstammen
  3. Großeltern des Verstorbenen und alle Personen, die von den Großeltern abstammen
  4. Urgroßeltern des Verstorbenen und alle Personen, die von den Urgroßeltern abstammen

 

Testamente und Erbverträge

Wie bestimmen Sie, wer erben soll?

Der Erblasser bestimmt durch eine letztwillige Verfügung, dass von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll. Die Entscheidung kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?

Nur ein notariell beurkundeter Erbvertrag ist rechtsverbindlich. Ein Testament muss nur ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden.

Wenn Ehepartner Immobilien vererben:

Bei einem gemeinschaftlichen Testament genügt es, wenn einer der Partner das Testament handschriftlich verfasst. Beide Partner müssen es jedoch einzeln unterschreiben. Stirbt einer der Partner, ist auch der verbleibende Partner an die Klauseln des Testaments gebunden, die für beide gelten. Gleiches gilt für einen Erbvertrag: Die dort vereinbarten letztwilligen Verfügungen können nur in begrenztem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.

 

Steuervergünstigungen und Schenkungen

Was muss ich bei der Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer beachten?

Bei der Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden die Erben nach dem Grad ihrer Zugehörigkeit zum Erblasser in verschiedene Steuergruppen eingeteilt. Die persönlichen Freibeträge werden durch diese Faktoren bestimmt.

Was ist die vorweggenommene Erbfolge?

Eine vorweggenommene Erbfolge beschreibt eine Schenkung an einen voraussichtlichen Erben.

Was sind die Vorteile einer Schenkung?

Eine Schenkung oder geplante Erbfolge kann zukünftigen Erben helfen, Steuern zu sparen, Nachlassstreitigkeiten zu vermeiden, den Schenker im Ruhestand zu versorgen oder das Familienvermögen zu erhalten.

Ist es möglich, ein Familienheim steuerfrei zu vererben?

Ja, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz erlaubt es einem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, das Familienheim steuerfrei zu vererben. Für Kinder und Enkelkinder kann eine teilweise Steuerbefreiung in Betracht kommen.

Erbfolge und Schenkung abstimmen:

Im Rahmen der Nachlassplanung sollten die Schenkung und der konkrete Erbfall geregelt werden. Dazu wird im Schenkungsvertrag manchmal eine sogenannte Rückzahlungsregelung aufgenommen. Diese legt fest, ob und in welchem Umfang eine Schenkung das anfallende Erbe mindert.

Es ist auch möglich zu vereinbaren, dass der Wert der Schenkung im Erbfall auf den gesetzlichen Pflichtteil angerechnet wird. Es ist auch möglich, einen Erbverzicht oder einen Pflichtteil zu vereinbaren. Schließlich ist das Rückforderungsrecht ein wesentlicher Bestandteil der Schenkungsregelung. Stirbt der Beschenkte vor dem Schenker oder wird er z. B. insolvent, kann der Schenker übertragene Gegenstände zurückfordern.